Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Auf die Plätze, fertig, los: Unsere Bobbycars stehen für eine Probefahrt bereit!
Unsere Erzieherinnen nehmen sich gerne die Zeit, Ihnen unsere Räumlichkeiten zu zeigen
und Ihre Fragen zu beantworten. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Kontakt:
Rappelkiste Rödermark e.V.
Am Schellbusch 1 (Halle Urberach)
63322 Rödermark
Telefon: 06074 / 1602
E-Mail: info@rappelkiste-roedermark.de
Öffnungszeiten:
Halbtagsplatz Montag bis Freitag ~ von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Ganztagsplatz Montag bis Donnerstag ~ von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags ~ von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Kosten
Halbtags-Betreuungsplatz (von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr, inkl. Frühstück 234,00 € + 80,00 € Mittagessen)
Ganztags-Betreuungsplatz (von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitags bis 16:00 Uhr inkl. Frühstück 350,00 € +
80,00 € Mittagessen)
Hygienegeld
10,00 € pro Monat
Merkblatt
Zum Download bitte anklicken (PDF)
Betreuungskostensatzung der RAPPELKISTE e.V. (gültig ab 01.09.2018)
Aufnahme
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Bei Anmeldung des Kindes in der Rappelkiste e.V. wird eine einmalige Gebühr für Spiel- und Bastelmaterial in Höhe von 50,00 € fällig. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 €. Er wird bei Aufnahme bzw. im 1. Quartal eines Jahres fällig.
Betreuungskosten
1. Die Kosten für einen Betreuungsplatz betragen, seit dem 01. August 2023:
234,00 € pro Monat inklusive Frühstücksgeld zuzüglich der Kosten für das Mittagessen in Höhe von 80,00 € und des Hygienegeldes i.H.v. 10,00 €.
350,00 € inklusive Frühstücksgeld zuzüglich der Kosten für das Mittagessen in Höhe von 80,00 € und des Hygienegeldes i.H.v. 10,00 €.
Nach Mitgliederversammlungsbeschluss vom 27.11.2014 steigen die Betreuungskosten jährlich um 3 % zum 01.08. eines jeden Jahres.
Die Betreuungskosten sowie die Kosten für Mittagessen werden zum 10. eines jeden Monats eingezogen.
2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Rappelkiste e.V. und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss.
3. Bei vorübergehender Schließung der Rappelkiste e.V. (Ferien, Feiertage oder Krankheit) sind die Betreuungskosten und das Essensgeld weiter fällig.
4. Werden die Betreuungskosten zwei Monate nicht gezahlt, erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz und das Kind wird vom weiteren Besuch ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt als Abmeldung des Betreuungsplatzes, die Mitgliedschaft erlischt. Eine Geltendmachung von Schadensersatz für den unbesetzten Platz bis zur Wiederbesetzung durch ein anderes Kind wird vorbehalten.
5. In wirtschaftlichen Härtefällen kann die Übernahme der Betreuungskosten beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden.
6. Die Rappelkiste e.V. behält es sich vor in folgenden Fällen die Mitgliedschaft zu kündigen: - wenn das betroffene Kind einen Kindergartenplatz von der Stadt zugewiesen bekommen hat, die Eltern aber trotzdem das Kind weiterhin in die Rappelkiste abgeben möchten.
Versicherung
Die Rappelkiste e.V. versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen Sachschäden. Gegen Unfälle in der Rappelkiste e.V. und auf dem Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.
Abmeldung
Verpflichtung der Eltern
Haftung
Die Erziehungsberechtigten übergeben das Kind zu Beginn der Betreuungszeit einer ErzieherIn und holen das Kind nach Beendigung der Betreuungszeit dort wieder ab. Die Aufsichtspflicht der MitarbeiterInnen beginnt mit der Übernahme des Kindes im Gebäude der Rappelkiste e.V. und endet mit der Übernahme des Kindes durch die Eltern oder einer abholberechtigten Person beim Verlassen des Gebäudes.
Des Weiteren erklären die Erziehungsberechtigten bei Aufnahme des Kindes schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. MitarbeiterInnen der Rappelkiste e.V. sind nicht verpflichtet, ihr zugegangene Erklärungen und Bescheinigungen usw. auf Echtheit und Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Ferienzeiten/ Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Zwischen Weihnachten und Neujahr und drei Wochen während der Sommerferien ist die Rappelkiste e.V. geschlossen.
Wenn alle MitarbeiterInnen an Fortbildungsveranstaltungen usw. teilnehmen, bleibt die Rappelkiste e.V. an diesen Tagen ebenfalls geschlossen.
Der Vorstand beschließt, ob die Rappelkiste an weiteren Tagen geschlossen werden wird. Hierüber werden die Eltern rechtzeitig durch einen Aushang informiert.
Weitere wichtige Informationen erfolgen durch Aushänge in der Rappelkiste.
Der Vorstand der Rappelkiste e.V.
Rödermark, im Januar 2023
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